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Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918

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Beitrag von rudischmidt Mi März 06, 2019 11:11 pm

Verordnung über die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland.
Vom 15. November 1918.

§ 1 Die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten, soweit sie im Steuerinteresse oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Auf militärische oder politische Angelegenheiten darf die Überwachung nicht erstreckt werden.

§ 2 Die bisherigen Überwachungs- und Überprüfungsstellen bleiben zu dem im § 1 Satz 1 bezeichneten Zwecke bestehen und werden dem Reichsschatzamt unterstellt.

Berlin, den 15. November 1918.
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert
Haase

Die Devisenkontrollstellen wurden Mitte 1919 wie folgt durchnummeriert:

1.Berlin W8 und Berlin SW77
2 Bremen
3 Breslau
4 Dresden
5 Duisburg
6 Emmerich
7 Flensburg
8 Frankfurt am Main
9 Freiburg
10 Hamburg
11 Karlsruhe
12 Konstanz
13 Königsberg
14 Lindau
15 Lübeck
16 München
17 Nürnberg
18 Pforzheim
19 Stuttgart
20 Zittau

Diese Nummern befinden sich seitdem auf den Verschlußzetteln, vorher waren die Zettel neutral, also ohne Nummer versehen.

Nach dieser ersten Einteilung wurden noch weitere Nummern vergeben:

21 Friedrichshafen
22 Lauenburg
23 Elbing
24 Köln-Deutz
25 Cleve
26 Aachen
27 Trier
28 Ludwigshafen

Hier ein am 22.06.1923 in "BERLIN W 9" per Einschreiben aufgegebener Brief, adressiert nach "St. Gallen":

 Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 Img65

Die auf dem Beleg verklebten 530 Mark entsprechen der Portostufe für einen Brief ins Ausland von 21 bis 40 g = 300 Mark für die ersten 20 g + 150 Mark für jede weiteren 20 g per Einschreiben = 80 Mark Einschreibegebühr.

Rückseitig findet sich ein dem Thema entsprechender Verschlußzettel der Postüberwachungsstelle Freiburg im Breisgau, der die Kennzahl "9" zugeordnet wurde:

 Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 Img_0221

Anhand der rückseitig in Freiburg abgeschlagenen Tagesstempel kann man den Laufweg dieses Beleges von der Post an die Postüberwachungsstelle und zurück zur Post stundengenau nachvollziehen:

 Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 Img_0222

Am 25.06.1923 kam dieser Beleg dann an seinem Bestimmungsort "ST GALLEN" an, was ein rückseitig abgeschlagener Tagesstempel dokumentiert.

Liebe Grüße
Rüdiger
rudischmidt
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 Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 Empty Re: Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918

Beitrag von toediost Do März 07, 2019 1:39 pm

Spannendes Stück Post- und Zeitgeschichte!
Danke für den sehenswerten Beitrag!

Herzlich
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