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Markenpflicht

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Beitrag von jo So Sep 13, 2020 12:13 pm

Liebe Speziallisten,

Ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal besprochen wurde, ich frage einfach mal nach.

Kantonalmarken gab es ab 1843, Bundesmarken ab 1850.
Ich habe einen Brief von Entlebuch vorliegen, nur gestempelt 13. Januar 1859 und handschriftlich mit 5 (Rappen) beschriftet.
Gab ein einen Zeitpunkt, ab dem es Pflicht war, Briefe mit einer Marke zu frankieren?

Gruß Jo
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Beitrag von salodurum Sa Sep 19, 2020 9:20 am

hallo Jo
Ich bin zwar nicht gerade der Spezialist auf diesem Gebiet, aber soweit ich das verstanden gab es im 19. Jahrhundert folgende Handhabungen:
- bevor es Briefmarken gab, war es üblich, dass der Empfänger das Porto bezahlte. Das bedeutet, dass jeder Brief einen Taxvermerkt enthielt (wie bei deinem Brief die hangeschriebene "5")
- als es Marken gab, konnte der Absender die Kosten des Versands übernehmen und eine Briefmarke aufkleben (aufkleben lassen). Lange Zeit spielte es von der Höhe der Gebühr keine Rolle ob der Sender mit Briefmarke das Porto bezahlte, oder ob der Empfänger bei der Auslieferung die Gebühr bezahlte.
- mit dem neuen Posttaxengesetz um ca. 1860 (genaues Jahr müsste ich im Strubelhandbuch nachschauen, weiss es nicht mehr auswändig) hat die Post einen Zuschlag für Nachtaxierungen eingeführt: Somit kam es billiger, wenn der Brief mit einer Briefmarke vor dem Versand frankiert wurde, als wenn der Empfänger das Porto bei der Zustellung bezahlte.
--> Aus diesem Grund kommen vor 1860 sehr viele Briefe ohne Briefmarken vor und ab 1860 ist das dann eher selten.

hoffe meine Ausführungen sind korrekt, ansonsten bitte ich die Profis unter uns meine Aussagen zu präzisieren oder richtigzustellen :-)
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Beitrag von salodurum So Sep 20, 2020 11:23 pm

Als Nachtrag noch eine Bemerkung eines Philateliefreundes zu den Möglichkeiten Postsendungen abzugeben:

Vor der Briefmarkenzeit mussten vom Absender bezahlte Briefe am Postschalter abgegeben werden und die Transportkosten wurden auf der Rückseite des Briefes notiert.
Vom Empfänger zu bezahlende Briefe konnten auch in einem Briefkasten deponiert werden. Die Transportkosten wurden auf der Briefvorderseite notiert.

Ab der Briefmarkenzeit war die erstgenannte Methode nicht mehr zulässig. Entweder klebte der Pöstler die Marken auf den Brief oder der Absender klebte sie auf den Brief. Der Vorteil der Briefmarken war, dass man vom Absender bezahlte Briefe auch in den Briefkasten legen konnte und nicht mehr zwingend am Postschalter abgeben musste.
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Beitrag von jo Mi Sep 23, 2020 2:43 pm

Hallo salodurum,

herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Besser hätte man es nicht erklären können. Bei mir ist zu diesem Thema keine Frage mehr offen.

Viele Grüsse aus Bayern
Jo
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Beitrag von stempeler So Dez 20, 2020 1:38 pm

Bis 30.6.1862 war in der Schweiz ein Brief gleich teuer, ob dieser vom Absender oder vom Empfänger frankiert resp. bezahlt wurde. Drucksachen mussten vom Absender frankiert werden, weil wohl schon damals Empfänger nicht von unerwünschter Werbung "bombardiert" werden wollten.
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