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Einzugs-Aufträge
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Einzugs-Aufträge
Am 19.1.1927 sandte die Firma Bregger, Nussbaum & Cie. an den Herrn Fritz Fischer in Dagmersellen einen Einzugs-Auftrag über 622 Fr. 10 Cts., freigemacht mit einer Marke zu 60 Cts., Zu. Nr. 140. Noch am selben Tag ging dieser Postauftrag in Dagmersellen ein, wie die vorderseitig abgeschlagenen Ankunftstempel belegen.
Für die Tätigkeit des Briefträgers als Geldeintreiber wurde eine Gebühr von 5 Cts. mittels Steuermarke erhoben. Wenn ich das richtig deute, konnte der Zahlungspflichtige aber belegen, dass er schon am 24.12.1926 bezahlt hatte. Daraufhin wurde die Steuermarke mit "Ungültig" überschrieben und der Einzugs-Auftrag zurückgesandt.
Viele Grüße
Ingo
Für die Tätigkeit des Briefträgers als Geldeintreiber wurde eine Gebühr von 5 Cts. mittels Steuermarke erhoben. Wenn ich das richtig deute, konnte der Zahlungspflichtige aber belegen, dass er schon am 24.12.1926 bezahlt hatte. Daraufhin wurde die Steuermarke mit "Ungültig" überschrieben und der Einzugs-Auftrag zurückgesandt.
Viele Grüße
Ingo
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Re: Einzugs-Aufträge
…. Autsch …….
Die damalige PTT hat genau 60 Rappen für den Geldeinzug kassiert.
Auf der Rückseite ist eine Fiskalkmarke des Kantons Luzern, im Betrag von 5 Rappen vorhanden.
Dise 5 Rappen bekam weder der Briefträger noch die damalige PTT. Die 5 Rappen kassierte der Kanton Luzern als Fiskalsteuer. Ganz nebenbei ohne irgendeine vollbrachte Dienstleistung.
Nun Gemeinden, Bezirke, Kantone und Eidgenossenschaft sind sehr fantasievoll im Einziehen von Fiskalsteuern. Im Kanton Luzern war für jede grössere Zahlung ein Steuerobolus fällig. Im Volksmund auch Stempelsteuer genannt. Einige Kantone kannten auch die Plakatsteuer,. Das bedeutete dass für jedes in der Öffentlichkeit angeschlagene Papier eine Stempelmarke fällig war.
Wer allerdings glaubt, dass Stempelsteuern ein Relikt aus der Vergangenheit ist irrt sich gewaltig. Unsere Autobahnvignette ist eine Stempelsteuer. Jedermann der die Autobahn benutz muss diese Steuer bezahlen. Das Geld wird aber nicht für den Autobahnbau gebraucht. sondern fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Ganz sicher wird dieses Geld nicht für den Nationalstrassenbau verwendet. Die Nationalstrassen werden via Triebstoffabgaben finanziert.
Nun das Gebiet der Steuermarken ist sehr gross. Es ist wichtig dass man zwischen Steuermarken und Gebührenmarken unterscheidet. Gebührenmarken sind zweckgebunden.
Auch hier ein Beispiel.: früher wurden die kosten für das Ausstellen eines Passe via Gebührenmarken finanziert. Auch wenn heute durch moderne Registrierkassen Gebührenmarken überflüssig sind, gibt es die Gebührenmarken immer noch.
Eine Abfallsack-Vignette ist genau gesehen auch heute noch eine Gebührenmarke. … und ein speziell gedruckter Abfallsack ist eine Ganzsache …..
lc flox
Die damalige PTT hat genau 60 Rappen für den Geldeinzug kassiert.
Auf der Rückseite ist eine Fiskalkmarke des Kantons Luzern, im Betrag von 5 Rappen vorhanden.
Dise 5 Rappen bekam weder der Briefträger noch die damalige PTT. Die 5 Rappen kassierte der Kanton Luzern als Fiskalsteuer. Ganz nebenbei ohne irgendeine vollbrachte Dienstleistung.
Nun Gemeinden, Bezirke, Kantone und Eidgenossenschaft sind sehr fantasievoll im Einziehen von Fiskalsteuern. Im Kanton Luzern war für jede grössere Zahlung ein Steuerobolus fällig. Im Volksmund auch Stempelsteuer genannt. Einige Kantone kannten auch die Plakatsteuer,. Das bedeutete dass für jedes in der Öffentlichkeit angeschlagene Papier eine Stempelmarke fällig war.
Wer allerdings glaubt, dass Stempelsteuern ein Relikt aus der Vergangenheit ist irrt sich gewaltig. Unsere Autobahnvignette ist eine Stempelsteuer. Jedermann der die Autobahn benutz muss diese Steuer bezahlen. Das Geld wird aber nicht für den Autobahnbau gebraucht. sondern fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Ganz sicher wird dieses Geld nicht für den Nationalstrassenbau verwendet. Die Nationalstrassen werden via Triebstoffabgaben finanziert.
Nun das Gebiet der Steuermarken ist sehr gross. Es ist wichtig dass man zwischen Steuermarken und Gebührenmarken unterscheidet. Gebührenmarken sind zweckgebunden.
Auch hier ein Beispiel.: früher wurden die kosten für das Ausstellen eines Passe via Gebührenmarken finanziert. Auch wenn heute durch moderne Registrierkassen Gebührenmarken überflüssig sind, gibt es die Gebührenmarken immer noch.
Eine Abfallsack-Vignette ist genau gesehen auch heute noch eine Gebührenmarke. … und ein speziell gedruckter Abfallsack ist eine Ganzsache …..
lc flox
flox- Anzahl der Beiträge : 16
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Re: Einzugs-Aufträge
Hallo flox,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das sind alles Dinge, die ich hier in der Ferne nicht wissen konnte. Da mir solche Belege wie der gezeigte nur selten in die Hände fallen (das wird dir mit Belegen aus Ostbrandenburg sicher genauso gehen), freue ich mich über jede Klarstellung zu meinen Beiträgen, damit jeder in der Forengemeinde über korrekte Kenntnisse verfügen kann.
Nur in einem muss ich dir widersprechen. Alleine der Aufdruck einer Gebühreenmarke macht aus einem Abfallsack noch keine Ganzsache. Das Wesen einer Ganzsache besteht darin, dass damit eine postalische Leistung erbrachtt werden muss, was mit einem Abfallsack hoffentlich nicht passiert .........
Viele Grüße
Ingo
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das sind alles Dinge, die ich hier in der Ferne nicht wissen konnte. Da mir solche Belege wie der gezeigte nur selten in die Hände fallen (das wird dir mit Belegen aus Ostbrandenburg sicher genauso gehen), freue ich mich über jede Klarstellung zu meinen Beiträgen, damit jeder in der Forengemeinde über korrekte Kenntnisse verfügen kann.
Nur in einem muss ich dir widersprechen. Alleine der Aufdruck einer Gebühreenmarke macht aus einem Abfallsack noch keine Ganzsache. Das Wesen einer Ganzsache besteht darin, dass damit eine postalische Leistung erbrachtt werden muss, was mit einem Abfallsack hoffentlich nicht passiert .........
Viele Grüße
Ingo
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Re: Einzugs-Aufträge
hmm...könnte man denn einen Abfallsack als Ganzsache einstufen wenn man diese bei der Poststelle kaufen kann - dies ist in der Schweiz nähmlich möglich... :-)
salodurum- Anzahl der Beiträge : 332
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Re: Einzugs-Aufträge
Ein Abfallsack wird durch den Aufdruck eines Wertstempels (nicht einer Art Gebührenmarke !) nur dann zu einer Ganzsache, wenn der Postkunde damit eine Postdienstleistung erhalten kann, also z.B. einen Posttransport ähnlich einer Paketversendung. Dazu muss die "Ganzsache" der Post übergeben werden, die dann damit entsprechend dem aufgedruckten Wert etwas macht, ohne dass der Postkunde selber dabei noch tätig werden muss.
Alleine die Tatsache, dass die Post Säcke verkauft, macht aus den Säcken noch keine Gegenstände für den Postverkehr.
Viele Grüße
Ingo
Alleine die Tatsache, dass die Post Säcke verkauft, macht aus den Säcken noch keine Gegenstände für den Postverkehr.
Viele Grüße
Ingo
Cantus- Anzahl der Beiträge : 459
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