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Beitrag von pietschi Do März 26, 2020 6:43 pm

Also ich will dich nicht weiter leiden lassen.


Zuletzt von pietschi am Do März 26, 2020 6:51 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von pietschi Do März 26, 2020 6:45 pm

Die Lösung

Durch einen Beschluss des Weltpostkongress 1969 in Tokio wurden diese Antwort-Karten, im internationalen Postverkehr, seit dem 1. Juli 1971 nicht mehr zugelassen.

Die gezeigte internationale Antwort-Postkarte wurde demzufolge am letzten Tag und zur letzten möglichen Gültigkeits-Stunde verschickt.

Natürlich eine Mache eines versierten Philatelisten. Aber gewusst wie!!!


Ganz liebe Grüsse an alle.

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Beitrag von bumbi Do März 26, 2020 8:28 pm

Tja, ohne das Handbuch über Ganzsachen hätte das wohl niemand herausgefunden....
Aber trotzdem: Coole Geschichte !!
Danke für das Burnout meines Kleinhirns Very Happy Very Happy Very Happy
LG Bumbi
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Beitrag von pietschi Do März 26, 2020 9:13 pm

Gern geschehen.

Es war auch für mich spannend und ein Vergnügen auf mögliche Lösungsversuche zu warten und zu reagieren.

Ich hoffe ein anderer Teilnehmer des Forums wurde animiert etwas ähnliches zu lancieren.

Liebe Grüsse

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Beitrag von PitschLe So März 29, 2020 8:12 pm

@ Bumbi

du fragst wie dieser Sonderstempel auf die Postkarte kommt.
Das ist ein Sonder Werbedatumstempelt Nr. SK 20 und wurde in den Jahren 1965 - 1977 jeweils während der Ballonsportwoche an Stelle des normalen Werbestempels im Postbüro Mürren verwendet.

Auch mit dem Ganzsachen Spezialkatalog von Zumstein ist die Lösung nicht zu finden. Da steht nur, dass in den 70er Jahren die Karten nicht mehr ausgegeben wurden.

Gruss PitschLe

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Beitrag von bumbi Mo März 30, 2020 9:18 am

Pitschle schrieb:...und wurde in den Jahren 1965 - 1977 jeweils während der Ballonsportwoche an Stelle des normalen Werbestempels im Postbüro Mürren verwendet.

Ich dachte schon, diesen Stempel müsste man sich irgendwo speziell besorgen.
Folglich ist der Stempel nicht selten, da er zu diesen Zeiten generell verwendet wurde.

Da hab ich wieder was gelernt !
Danke, PitschLe !
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Beitrag von Cantus So Apr 05, 2020 11:14 pm

Hallo pietschi,

mir ist sofort aufgefallen, was da nicht stimmt. Ich antworte nachher mit einem Bild, ich muss aber erst einmal scannen.

Viele Grüße
Ingo
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Beitrag von Cantus Mo Apr 06, 2020 1:54 pm

Hallo, liebe Mitsammler, hallo pietschi,

ihr habt euch in gedanklichen Regionen verlaufen, die mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben. Das, was du, pietschi, zum Rechtlichen schreibst, mag stimmen, hat aber mit hundertprozentiger Sicherheit nichts mit dem Beleg zu tun, den du anfangs gezeigt hast. Zunächst, liebe Freunde, solltet ihr euch bewusst machen, woraus jede Ganzsache mindestens besteht. Die Antwort ist ganz einfach, nämlich mindestens aus einer Vorserseite und einer Rückseite. Die Tatsache, dass pietschi die Rückseite nicht komplett abbildet, aber behauptet, dass da ein Ankunftstempel sei (im Jahr 1971 !) sollte euch bereits zu denken geben. Warum hat eigentlich niemand den naheliegenden Gedanken geäußert, auch noch den Rest der angeblichen Ganzsache zu sehen zu bekommen?

Ich weiß nicht genau, was pietschi da gezeigt hat, nur eines weiß ich ganz genau:

DAS IST KEINE GANZSACHE.

Ich halte es für einen philatelistischen Scherz, möglicherweise auch eine Souvenirkarte, speziell von Laien für den besonderen Anlass des Letzttages zusammengestellt und gedruckt, vielleicht auch nur der Ausschnitt aus einem Druckwerk, in dem solche Dinge oder Fälschungen beschrieben werden. Aber was auch immer, postalisch befördert wurde dieses Teil mit absoluter Sicherheit nicht.

Ganzsachen mit so einem Wertstempel wurden in der Schweiz in der Zeit von 1959 bis 1969 hergestellt und verkauft, dabei auch zwei verschiedene Doppelkarten, zunächst ohne und dann mt Fluoreszenz. Allen diesen Karten ist gemein, dass die Kartonfarbe von Vorder- und Rückseite völlig identisch ist. Da es in diesen Jahren keine privaten Ganzsachenpostkarten mehr gab, belegt jede farbliche Abweichung, dass es sich um ein Machwerk handelt, entweder eine Ganzfälschung oder eine Souvenirkarte  oder was auch immer, aber jedenfalls keine Ganzsache.

Der Wertstempel auf einem Postkartenkarton besagt noch nicht, dass es sich um eine Ganzsache handelt. Man spricht nur dann von einer Ganzsache, wenn das Teil von der Post für die Verwendung im Postverkehr zugelassen worden ist, das ist bei dem von pietschi gezeigten Beleg aber absolut nicht der Fall.

Die beiden Doppelkarten, egal, ob nun ohne oder mit Fluoreszenz, sehen für das menschliche Auge ohne zusätzliche Hilfsmittel identisch aus, und zwar so:

Antwort-Postkarte - Seite 2 Zu_p_119

Vorderseite der Doppelkarte = Frageteil


Antwort-Postkarte - Seite 2 Zu_p_119

angehängter Antwortteil = Antwortkarte

Die jeweiligen Kartenrückseiten sind absolut leer und in beiden Fällen besteht in farblicher Hinsicht hundertprozentige Übereinstimmung mit der Vorderseite.

Das, lieber pietschi, was du gezeigt hast, kannst du als Ulk verbuchen, vielleicht auch wie einen Zeitungsausschnitt aufheben als Andenken an ein bestimmtes postalisches Ereignis in der Geschichte der Schweizer Post.

Viele Grüße
Ingo
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Beitrag von pietschi Di Apr 07, 2020 2:05 pm

@ Cantus

Ich weiß nicht genau, was pietschi da gezeigt hat, nur eines weiß ich ganz genau:

DAS IST KEINE GANZSACHE.

Da irrst du dich!

Ich zeige gerne nochmals die Vorder- und Rückseite dieser Antwortpostkarte.

VorderseiteAntwort-Postkarte - Seite 2 Scan_213

RückseiteAntwort-Postkarte - Seite 2 Scan_214

Dazu noch eine vereinfachte Definition einer Ganzsache von Robert Hürlimann aus dem Ausstellungskatalog der Gabra Burgdorf 1976, der ersten schweizerischen Ausstellung für Ganzsachen:

«Ganzsachen tragen einen Wertstempel (wie das eingedruckte Wertzeichen in der Fachsprache genannt wird), der die Vorauszahlung der Postbeförderungsgebühr darstellt. In den engsten Kreis der schweizerischen Ganzsachen gehören die Briefumschläge (Tübeli-Briefe), die Umschlag- und Kartenbriefe, Aerogramme, Streifbänder, Postkarten, Postanweisungen, Einzugsmandate und Dienstpostkarten. Bei allen diesen Ganzsachen deckt der Wertstempel  eine Postbeförderungsgebühr, teilweise ausserdem eine Zuschlagsgebühr. In einen weiteren Kreis gehören die Empfangsscheine, weil hier der Wertstempel nur eine Formulargebühr darstellt. Eine dritte Gruppe bilden die Privatganzsachen, bei denen nur der Wertstempel amtlich ist.»

All die Unterstellungen von Täuschung und Fälschung in dem ganzen Elaborat weise ich vehement zurück.

Die von Cantus gezeigten beiden Postkarten sind zweimal die gleichen Ansichten, nämlich der 1. Teil einer Postkarte mit bezahlter Rückantwort aber keine Rückantwortkarte.

Was ich gezeigt habe, ist die abgetrennte 2. Hälfte einer Postkarte mit bezahltem Antwortteil, nämlich die Antwortpostkarte.


Grüsse

pietschi
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