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Frage zur Portogebührenberechnung für eingehende Drucksachen (1939)
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Frage zur Portogebührenberechnung für eingehende Drucksachen (1939)
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne fragen, nach welchem Ressourcenmaterial man suchen soll, um Informationen zu Portogebührensätzen und deren Berechnung für 1939-1940 zu erhalten.
Ich habe den unten gezeigten kleinen Umschlag um Neujahr 1939-1940 von Budapest nach Zürich schicken lassen, aber nur mit 4 Füllstücken frankiert. Der Auslandskurs sollte 6 Filler betragen. Angesichts der UPU-Verordnung, den fälligen Betrag zu verdoppeln (2 Füller x 2), würde ich gerne verstehen, wie der endgültige fällige Betrag von 5C berechnet wurde.
Gilt der schweizerische 5C-Tarif für Drucksachen von 1939 auch für eingehende Drucksachen?
Und wurde es vereinfacht, weil dies damals die niedrigste Dämonisierung war?
Hinweise auf Online-Informationen zu UPU-Tarifen, Schweizer Tarifen und der Berechnung von Strafen wären sehr willkommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Beste grüße,
Tristan
Ich würde gerne fragen, nach welchem Ressourcenmaterial man suchen soll, um Informationen zu Portogebührensätzen und deren Berechnung für 1939-1940 zu erhalten.
Ich habe den unten gezeigten kleinen Umschlag um Neujahr 1939-1940 von Budapest nach Zürich schicken lassen, aber nur mit 4 Füllstücken frankiert. Der Auslandskurs sollte 6 Filler betragen. Angesichts der UPU-Verordnung, den fälligen Betrag zu verdoppeln (2 Füller x 2), würde ich gerne verstehen, wie der endgültige fällige Betrag von 5C berechnet wurde.
Gilt der schweizerische 5C-Tarif für Drucksachen von 1939 auch für eingehende Drucksachen?
Und wurde es vereinfacht, weil dies damals die niedrigste Dämonisierung war?
Hinweise auf Online-Informationen zu UPU-Tarifen, Schweizer Tarifen und der Berechnung von Strafen wären sehr willkommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Beste grüße,
Tristan
Re: Frage zur Portogebührenberechnung für eingehende Drucksachen (1939)
Nachportoberechnung gemäss Protokoll vom UPU Kongres in Buenos-Aires vom 1.4.1939 - 23.5.1939
Artikel 36.
Taxen für nicht oder ungenügend frankierte Briefpostsendungen.
Vorbehältlich der in Artikel 54, § 5, für Einschreibsendungen und in
Artikel 147, §§ 8, 4 und 5, der Vollzugsordnung für gewisse Arten nachgesandter
Sendungen erwähnten Ausnahmen unterliegen nicht oder ungenügend frankierte
Briefe und einfache Postkarten zu Lasten der Empfänger einer Taxe gleich
dem doppelten Betrag der fehlenden Frankatur, wenigstens aber einer solchen
von 5 Centimen.
Informationen über die UPU Kongresse findes du mit dem Link
https://www.altpostgeschichte.de/index.php?thread/3142-die-beschl%C3%BCsse-der-weltpostkongresse-1874-bis-heute/
Gruss PitschLe
Artikel 36.
Taxen für nicht oder ungenügend frankierte Briefpostsendungen.
Vorbehältlich der in Artikel 54, § 5, für Einschreibsendungen und in
Artikel 147, §§ 8, 4 und 5, der Vollzugsordnung für gewisse Arten nachgesandter
Sendungen erwähnten Ausnahmen unterliegen nicht oder ungenügend frankierte
Briefe und einfache Postkarten zu Lasten der Empfänger einer Taxe gleich
dem doppelten Betrag der fehlenden Frankatur, wenigstens aber einer solchen
von 5 Centimen.
Informationen über die UPU Kongresse findes du mit dem Link
https://www.altpostgeschichte.de/index.php?thread/3142-die-beschl%C3%BCsse-der-weltpostkongresse-1874-bis-heute/
Gruss PitschLe
PitschLe- Anzahl der Beiträge : 97
Anmeldedatum : 07.08.18
Ort : Aargau
Re: Frage zur Portogebührenberechnung für eingehende Drucksachen (1939)
Hallo PitschLe,
Vielen Dank für die Weitergabe der Informationen und des Links zu den UPU-Kongressdokumenten! Das erklärt es deutlich.
Beste grüße,
Tristan
Vielen Dank für die Weitergabe der Informationen und des Links zu den UPU-Kongressdokumenten! Das erklärt es deutlich.
Beste grüße,
Tristan
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